Bewerbungsgespräch
Rahmenbedingungen
- Sorgen Sie für einen ruhigen Raum, möglichst ohne Störungen. Der Raum sollte barrierefrei zugänglich sein.
- Hängen Sie ggf. Hinweisschilder aus, damit die Bewerber*innen den Raum gut finden können.
- Die Gespräche sollten nicht länger als 45-60 Minuten dauern.
- Legen Sie die Termine nach Möglichkeit so, dass sich die Bewerber*innen untereinander nicht begegnen.
- Eine kurze Austauschrunde aller Beteiligten direkt im Anschluss an die Gespräche bietet sich an.
Auch ein digitales Vorstellungsgespräch kann unter gewissen Umständen sinnvoll sein.
Fragen für das Bewerbungsgespräch
Um sich auf die Bewerbungsgespräche vorzubereiten und eine Vergleichbarkeit der Bewerber*innen zu schaffen, sollte mit einem Fragenkatalog („strukturiertes Interview“) gearbeitet werden.
Zu Beginn des Gesprächs sollten sich alle Anwesenden kurz vorstellen und die Eckdaten der ausgeschriebenen Stelle noch einmal benannt werden.
Anschließend sollte den Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben werden, sich und ihren Werdegang vorzustellen, bevor konkrete Fragen (allen Bewerber*innen die gleichen!) gestellt werden. Im Vorfeld sollte besprochen sein, wer der Beteiligten welche Fragen bzw. welche Themenbereiche abdeckt.
Das Gespräch sollte mit Informationen zum weiteren Vorgehen enden.
Es wird empfohlen, die Bewerber*innen über das Ergebnis der Entscheidung erst zu informieren, wenn die MAV dieser Entscheidung zugestimmt hat.
Ein Muster zu einem möglichen Ablauf eines Bewerbungsgesprächs finden Sie hier. Ebenso befinden sich hier Beispielfragen. Diese müssen natürlich für die jeweilige Stelle passend ausgesucht und ggf. angepasst werden. Es kann hilfreich sein, für jede*n Bewerber*in einen eigenen Ausdruck des Fragebogens zu fertigen, um sich direkt Notizen machen zu können.
Auf Grund des AGG besteht die Pflicht, das gesamte Bewerbungsverfahren, insbesondere in Bezug auf die Gründe der Ablehnung von Bewerber*innen, schriftlich zu dokumentieren. So kann auch später noch nachvollzogen werden, dass die Entscheidung für den/die Bewerber*in aufgrund der größten Übereinstimmung mit dem Anforderungsprofil der Ausschreibung und unter Anwendung objektiver Maßstäbe sowie messbarer Kriterien getroffen wurde. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens sechs Monate nach der Absage vollständig datenschutzkonform vernichtet werden.
Einstellung und Probezeit
Nachdem eine Entscheidung für eine*n Bewerber*in getroffen wurde, muss die Personalabteilung prüfen, ob alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden können und die MAV zustimmen.
Sollte sich schon während der Probezeit (innerhalb der ersten 6 Monate) abzeichnen, dass sich die Zusammenarbeit schwierig gestaltet, möchten wir dazu ermutigen, von den einfacheren Kündigungsbestimmungen Gebrauch zu machen. Der schwierige Schritt und Prozess einer Kündigung sollte natürlich stets gut bedacht und besprochen sein. Langfristig ist es jedoch weder für Sie noch für die neu eingestellte Person förderlich, an einer Zusammenarbeit festzuhalten, die nicht funktioniert.