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Downloads zum Thema Fördergelder

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie)

Link zu Infos der Förderdatenbank

Richtlinien

Ausfüllhilfe

Abrechnungsformular

Verwendungsnachweis

Jugendfördermittel Schleswig - Holstein (AEJSH)

Erhöhung der festen Sätze für Juleica-Grundkurse, Teamercard- Ausbildungen und Juleica-Verlängerungsseminare gültig für Anträge mit einem Projektzeitraum ab dem 1.1.2022.

Antrag Jugendfördermittel SH

Förderrichtlinie

Musterantrag

Vordruck Verwendungsnachweis

Zusammensetzung des Jugendfördermittelausschusses

Jugendfördermittel Mecklenburg-Vorpommern (AEJ M-V)

Jugendfördermittel Hamburg (EJH)

Über die Evangelische Jugend Hamburg [EJH] gemäß aktuellem Landesförderplan für Familie und Jugend. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Hamburg.

>> Freizeiten

  1. Wandereuro
  2. Zuschüsse für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sowie Kinder und Jugendliche, die woanders als in ihrer Familie untergebracht und betreut werden (Hilfen zur Erziehung - HzE)
     

>> Seminare und Veranstaltungen außerschulischer Bildung

Infos für Zuschüsse hier
 

>> Ausgaben für eine inklusive Jugendarbeit

z.B.  Kosten, die durch Gebärdendolmetschende, Arbeitsmaterialien in leichter Sprache etc. entstehen. Bei Interesse an dieser Förderung bitte zunächst die Bildungsreferentin der [EJH] Hannah Behringer kontaktieren: Tel. 01512 6250124 | hannah.behringer(at)ejh-online.de

Bundesfördermittel - Zukunftspaket

Alle Infos unter www.das-zukunftspaket.de

Start der Antragstellung: am 22.02.2024
Anträge können fortlaufend über das Jahr hinweg gestellt werden, bis die vorhandenen Mittel ausgeschöpft sind.
Frühestmöglicher Projektbeginn: 25.03.2024

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit fördert Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit. Dabei stehen junge Menschen im Mittelpunkt, die eigene Projektideen initiieren, planen und möglichst eigenverantwortlich umsetzen. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte kooperieren Kinder und Jugendliche mit einem lokalen Träger. Der Projektträger nimmt im Antragsprozess vor allem eine beratende Rolle ein. Er stellt den Förderantrag und achtet auf die Einhaltung der formalen Anforderungen des Zukunftspakets.

 

(Die Junge Nordkirche ist nicht in die Antragsstellung, oder Vergabe der Mittel eingebunden)

MachMalMöglich - Innovationsfond