Wehrerfassung, Wehrdienst, Verweigerung
Hinweise und Beratung
Seit dem Jahr 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG) in Kraft getreten. Menschen mit Geburtstag ab dem 31. 12. 2008 bekommen einen Fragebogen zugeschickt. Junge Männer müssen die Fragen (z.B. zu personenbezogenen Daten, zum Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst, zur körperlichen Belastbarkeit, zum Familienstatus, etc.) verpflichtend beantworten. Junge Frauen können den Fragebogen freiwillig beantworten.
Ein Wehrdienst ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 2011 und bis jetzt freiwillig.
Der Kriegsdienst kann nach § 4 Artikel 3 des Grundgesetzte verweigert werden: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Zurzeit gibt es keine Beratungsstelle zur Gewissensbildung und Kriegsdienstverweigerung in der Nordkirche. Wir verweisen auf:
- Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK): www.eak-online.de
- Broschüre "Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung? Finde deinen Weg!"
- Video "Kriegsdienstverweigerung - So geht's!"
- Beratung durch die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner (dfg-vk): verweigern.info
Weitere Hinweise:
- Kriegsdienstverweigerung – eine christliche Perspektive. Anregungen zum Weiterdenken
- Link zur DBJR Stellungnahme vom 14.08.2025
- Link zum DBJR "Freiwilligkeit statt Pflicht – Die Debatte um das Wehrdienstmodernisierungsgesetz" vom 01.10.2025
- Faktencheck unter www.kirche-an-deiner-seite.de