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Wehrerfassung, Wehrdienst, Verweigerung

Hinweise und Beratung

Seit dem Jahr 2011 ist die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG) in Kraft getreten. Menschen mit Geburtstag ab dem 31. 12. 2008 bekommen einen Fragebogen zugeschickt. Junge Männer müssen die Fragen (z.B. zu personenbezogenen Daten, zum Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst, zur körperlichen Belastbarkeit, zum Familienstatus, etc.) verpflichtend beantworten. Junge Frauen können den Fragebogen freiwillig beantworten.  

Ein Wehrdienst ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 2011 und bis jetzt freiwillig.
Der Kriegsdienst kann nach § 4 Artikel 3 des Grundgesetzte verweigert werden: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ 

Du hast einen Fragebogen bekommen und überlegst, wie du zum Wehrdienst stehst? 


Du stellst dir Fragen wie

  • Wie stehe ich eigentlich zu Krieg, Verteidigung und Verantwortung?

  • Könnte ich im Ernstfall eine Waffe tragen?

  • Was sagt mein Gewissen dazu? 

Mit diesen Gedanken bist du nicht allein. Viele junge Menschen setzen sich aktuell damit auseinander, wie sie sich in unserer krisenbesetzten Welt für Frieden, Freiheit und Menschlichkeit einsetzen können. 

Aus evangelischer Perspektive spielt dein Gewissen dabei die zentrale Rolle. Es gibt unterschiedliche Wege, Verantwortung zu übernehmen und sich für Frieden einzusetzen. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten möchte, ist gesetzlich geschützt.

Die Entscheidung triffst du. Informier dich und hol dir Beratung. Sprich mit anderen jungen Menschen und Vertrauenspersonen. 

Zurzeit gibt es keine Beratungsstelle zur Gewissensbildung und Kriegsdienstverweigerung in der Nordkirche. Wir verweisen auf:  

Beratung und Begleitung bekommst du auch bei: