Jugendfördermittel SH - Verlängerung der Fristen
Von vielen Stellen haben wir in diesem Jahr bereits Anträge für Jugendfördermittel vom Land Schleswig-Holstein fristgerecht bis zum 31.Januar erhalten.
Aufgrund der aktuellen Lage ist es an vielen Stellen schwierig zu planen und zu kalkulieren, daher wird es eine neue zusätzliche Frist bis zum 14.März 2021 für Anträge von Jugendfördermitteln vor Ostern geben. Die bis dato gestellten Anträge bleiben natürlich gültig und bestehen.
Ab sofort möchten wir darum bitten nur noch das neue Antragsformular zu verwenden. Ein Formular für den Verwendungsnachweis folgt in Kürze. Einen Musterantrag finden Sie hier.
Wir möchten darauf Aufmerksam machen, dass auch Gremienarbeit förderfähig ist!
Hierzu lohnt sich ein Blick in die Förderrichtlinie.
Analog zu den Pauschal-Anträgen für Juleica- und Teamercard- Angebote können zukünftig auch KlimaSail- Angebote und Gremienarbeit als Pauschalen durch Anzeige der Planung mit voraussichtlicher Teilnehmendenzahl beantragt werden.